Ehrenbürger*in

Die Universität Wien kann an Personen, die sich um die Ausgestaltung oder Ausstattung der Universität Wien besondere Verdienste erworben haben, den Titel Ehrenbürger*in der Universität Wien verleihen.

Voraussetzung:
Besondere Verdienste um Ausgestaltung oder Ausstattung, intern und extern

Antragsteller*in:
Universitätsrat, Senat, Rektor*in, Leiter*innen von Organisationseinheiten

Antrag einbringen bei:
Rektorat

Entscheidung:
durch Rektor*in
Zustimmung durch Senat
Anhörung Leiter*innen der wissenschaftlichen Organisationseinheit

Eintragung in das Ehrenbuch der Universität Wien

Eine chronologische Liste der EhrenbürgerInnen der Universität Wien finden Sie auf der Seite des Forums Zeitgeschichte