Ehrenbürger*in
Die Universität Wien kann an Personen, die sich um die Ausgestaltung oder Ausstattung der Universität Wien besondere Verdienste erworben haben, den Titel Ehrenbürger*in der Universität Wien verleihen.
Voraussetzung:
Besondere Verdienste um Ausgestaltung oder Ausstattung, intern und extern
Antragsteller*in:
Universitätsrat, Senat, Rektor*in, Leiter*innen von Organisationseinheiten
Antrag einbringen bei:
Rektorat
Entscheidung:
durch Rektor*in
Zustimmung durch Senat
Anhörung Leiter*innen der wissenschaftlichen Organisationseinheit
Eintragung in das Ehrenbuch der Universität Wien
Eine chronologische Liste der EhrenbürgerInnen der Universität Wien finden Sie auf der Seite des Forums Zeitgeschichte