Ehrenmitgliedschaft

Die Universität Wien kann an Personen, die sich durch ihr wissenschaftliches oder kulturelles Wirken um die von der Universität Wien zu erfüllenden Aufgaben außergewöhnliche Verdienste erworben haben, den Titel eines Ehrenmitglieds verleihen.

Voraussetzung:
Außergewöhnliche wissenschaftliche oder kulturelle Verdienste, intern und extern

Antragsteller*in:
Universitätsrat, Senat, Rektor*in, Leiter*innen von Organisationseinheiten

Antrag einbringen bei:
Rektorat

Entscheidung:
durch Rektor*in
Zustimmung durch Senat
Anhörung von Leiter*innen der wissenschaftlichen Organisationseinheit

Eintragung in das Ehrenbuch der Universität Wien

Eine chronologische Liste der Ehrenmitglieder der Universität Wien finden Sie auf der Website 650 plus - Geschichte der Universität Wien.