Ehrenmitgliedschaft
Die Universität Wien kann an Personen, die sich durch ihr wissenschaftliches oder kulturelles Wirken um die von der Universität Wien zu erfüllenden Aufgaben außergewöhnliche Verdienste erworben haben, den Titel eines Ehrenmitglieds verleihen.
Voraussetzung:
Außergewöhnliche wissenschaftliche oder kulturelle Verdienste, intern und extern
Antragsteller*in:
Universitätsrat, Senat, Rektor*in, Leiter*innen von Organisationseinheiten
Antrag einbringen bei:
Rektorat
Entscheidung:
durch Rektor*in
Zustimmung durch Senat
Anhörung von Leiter*innen der wissenschaftlichen Organisationseinheit
Eintragung in das Ehrenbuch der Universität Wien
Eine chronologische Liste der Ehrenmitglieder der Universität Wien finden Sie auf der Website 650 plus - Geschichte der Universität Wien.