Ehrensenatorin oder Ehrensenator
Die Universität Wien kann an Persönlichkeiten, die sich in einem besonderen Maße um die Universität Wien und um die Förderung ihrer wissenschaftlichen Aufgaben verdient gemacht haben, den Titel Ehrensenator*in der Universität Wien verleihen. Die Verdienste der oder des zu Ehrenden haben in einem außergewöhnlichen und langzeitigen Engagement für die wissenschaftlichen Aufgaben der Universität Wien zu bestehen.
Voraussetzung:
Außergewöhnliches und langzeitiges Engagement für die wissenschaftlichen Aufgaben, intern und extern
Antragsteller*in:
Universitätsrat, Senat, Rektor*in, Leiter*innen von Organisationseinheiten
Antrag einbringen bei:
Rektorat
Entscheidung:
durch Rektor*in
Zustimmung durch Senat
Anhörung von Leiter*innen der wissenschaftlichen Organisationseinheit
Eintragung in das Ehrenbuch der Universität Wien
Eine chronologische Liste der EhrensenatorInnen der Universität Wien finden Sie auf der Seite des Forums Zeitgeschichte