Kongressservice - Anfrage

Veranstalter

Bitte lesen Sie sich die Informationen zum Veranstalter durch:

"Veranstalter" ist jene Institution, bei dem nach Abrechnung der Veranstaltung Gewinn und Verlust bleibt und der nach außen hin als Veranstalter auftritt.

Alle weiteren Beteiligten dürfen ausschließlich als "wissenschaftliche Kooperationspartner", "Unterstützer" oder "Sponsoren" auftreten.

Sobald es mehr als 1 Veranstalter*in gibt, wird automatisch im Hintergrund eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet, wodurch unter Umständen Teilnahmegebühren inkl. Umsatzsteuer an die Teilnehmer*innen verrechnet werden müssen: Weiterführende Informationen

In diesem Fall ist eine Teilnehmer*innen-Verwaltung inkl. Finanzhandling durch das Kongressservice nicht möglich.

Es darf somit nur 1 offiziellen Veranstalter geben.

Des weiteren ist Veranstalter gleichzeitig Rechnungsempfänger und die Haftung liegt beim Veranstalter.