Vienna Convention Fund 2025+
Vienna Convention Fund 2025+
Wien unterstützt Veranstalter:innen von internationalen Verbandskongressen mit dem Vienna Convention Fund 2025+. Gefördert werden internationale Verbandskongresse, die ab 2025 in den Monaten Jänner-April, Juli, August, November und Dezember in Wien durchgeführt werden. Einreichungen sind bereits möglich.
Wien zählt seit langem zu den bedeutendsten Kongressmetropolen weltweit. Kongresse sind Innovationstreiber, wichtiger Wirtschaftsfaktor und treiben die Internationalisierung der Stadt entscheidend voran. Der Vienna Convention Fund 2025+ unterstützt daher Veranstalter mit der Förderung von Kosten, die durch die tatsächliche Durchführung von internationalen Verbandskongressen anfallen.
Was wird gefördert?
Der Vienna Convention Fund 2025+ fördert internationale Verbandskongresse, die ab 01. Jänner 2025 in Wien stattfinden. Gefördert werden ausschließlich Kongresse, die in den Monaten Jänner, Februar, März, April, Juli, August, November und Dezember veranstaltet werden.
Mit der Förderung werden internationale Verbandskongresse, und damit Association Meetings – Veranstaltungen mit dem Veranstalter bekannten (registrierten) Teilnehmer:innen – unterstützt, die den Wirtschafts- und Innovationsstandort Wien stärken.
Gefördert werden variable Kosten, die unmittelbar in Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstehen bzw. entstanden sind und an Dritte bezahlt werden (z.B. Abrechnung entstandener Kosten der Veranstaltungslocation sowie weiterer Dienstleister wie Logis, Technikfirmen oder Caterer).
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Um eine Förderung beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Location: Die Veranstaltung findet gegen Bezahlung in einem Wiener Beherbergungsbetrieb oder einer Wiener (Event)-Location statt.
- Veranstaltungsdauer: mindestens 4 Stunden
- Teilnehmer:innen: mindestens 50 TeilnehmerInnen vor Ort
- mindestens 50% internationale Teilnehmer:innen (aus dem Ausland)
- Nächtigungen: Die Anzahl der internationalen Nächtigungen in Wiener Beherbergungsbetrieben für die Teilnahme an der Veranstaltung muss mindestens 50 % der Gesamtteilnehmer:innen-Anzahl vor Ort betragen.
Die Förderhöhe ist nach Anzahl der Teilnehmer:innen und der Kongresstage gestaffelt. Je mehr Teilnehmer:innen (physisch anwesend in Wien) und je länger die Veranstaltung dauert, desto höher der entsprechende Förderbetrag. Der maximale Förderbetrag je eingereichter Veranstaltung beträgt EUR 40.000. Die maximalen Förderbeträge je Teilnehmer:innen-Kategorie sind in der Förderrichtlinie ersichtlich.
Darüber hinaus werden Veranstalter, die internationale Verbandskongresse zum wiederholten Mal in Wien organisieren, mit dem Vienna Loyalty Fund unterstützt. Einreichungen sind ab 01. Jänner 2023 möglich, alle Details finden Sie hier.
Wer ist antragsberechtigt?
Der Vienna Convention Fund 2025+ richtet sich an nationale und internationale rechtsfähige Veranstalter (Verbände und Vereine, gemeinnützige Stiftungen, gemeinnützige Fonds und gemeinnützige Gesellschaften), die einen Kongress planen und durchführen (lassen) und für diese Veranstaltung das wirtschaftliche Risiko und damit sämtliche Kosten tragen.
Zusätzlich können auch folgende Rechtsträger - die nachweislich mit der Durchführung der Veranstaltung beauftragt sind - einreichen: juristische Personen öffentlichen Rechts (z.B. Universitäten) sowie Privatuniversitäten und Fachhochschulen, sofern der Fördergegenstand internationale Verbandskongresse sind.
Agenturen sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie nachweislich im Auftrag des Veranstalters tätig sind.
Wie erfolgt die Einreichung?
Anträge können laufend online beim Vienna Convention Bureau eingereicht werden. Bei der Einreichung gilt, nach formaler Prüfung aller erforderlichen Unterlagen, „first-come, first-served“. Die Einreichung ist frühestens 5 Jahre vor tatsächlichem Veranstaltungsdatum möglich.
Um einen Antrag zu stellen, verwenden Sie ausschließlich dieses Einreichungsportal. Darin verpflichtend hochzuladende Formulare füllen Sie bitte aus – sämtliche Formulare sind im Downloadbereich zu finden.
Durch den Vienna Convention Fund 2025+ geförderte Kongresse müssen das Logo der Meeting Destination Vienna im Rahmen ihrer Marketingmaßnahmen ausweisen.
Quelle: [https://www.vienna.convention.at/de/veranstaltungsplanung/foerderungen-fuer-veranstaltungen/vienna-convention-fund-ab-2025] zuletzt aktualisiert: 20.04.2023
Vienna Meeting Fund 2022-2024
Die Förderung hat ein Gesamtvolumen von 4 Millionen Euro, das durch die Stadt Wien zur Verfügung gestellt wird und richtet sich an nationale und internationale Veranstalter, die Meetings in Wien planen und im Zeitraum von 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2024 durchführen. Einreichungen sind bis spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich.
(Verbands-)Kongresse und Firmenveranstaltungen sind von zentraler Bedeutung für Wiens Tourismuswirtschaft. Sie sind Wirtschaftsfaktor, Triebfeder für die Internationalisierung der Stadt und Auslöser von Wertschöpfung vor Ort. Um Veranstalter in der aktuellen Situation bei der Durchführung von Kongressen und Firmenveranstaltungen zu unterstützen, wurde der Vienna Meeting Fund 2022-2024 als logischer Nachfolger des Vienna Meeting Fund 2021-2023 ins Leben gerufen. Gefördert werden Kosten, die durch die tatsächliche Durchführung eines Meetings anfallen. Die Fördermaßnahme ist damit ausdrücklich kein Ersatz für entstandenen Schaden.
Was wird gefördert?
Der Vienna Meeting Fund 2022-2024 fördert Veranstaltungen, die im Zeitraum von 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2024 stattfinden. Mit der Förderung werden tatsächlich durchgeführte Business Events – Veranstaltungen mit dem Veranstalter bekannten (registrierten) Teilnehmer:innen – unterstützt, die den Wirtschafts- und Innovationsstandort Wien stärken. Dies umfasst (Verbands-) Kongresse (Association Meetings) sowie Firmenveranstaltungen und -tagungen (Corporate Meetings).
Reine (Firmen-) Abendveranstaltungen wie z.B. Galas, Preisverleihungen oder Weihnachtsfeiern sowie Ausstellungen, Messen und Kultur- oder Sportveranstaltungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Gefördert werden variable Kosten, die unmittelbar in Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung entstehen bzw. entstanden sind und an Dritte bezahlt werden (z.B. Abrechnung entstandener Kosten der Veranstaltungslocation sowie weiterer Dienstleister wie Logis, Technikfirmen oder Caterer).
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Die Fördermaßnahme umfasst drei Module. Modul 1 ist die Grundvoraussetzung, die weiteren Module können nur beantragt werden, wenn auch die Kriterien von Modul 1 erfüllt sind.
Fördermodul 1: Veranstaltung findet in Wien statt (Grundvoraussetzung für Förderung)
Grundvoraussetzung für die Beantragung einer Förderung ist die Durchführung einer Veranstaltung in einer Wiener Location (Hotel oder Eventlocation) gegen Bezahlung mit mindestens 50 vor Ort anwesenden Teilnehmer:innen und einer Mindestdauer von vier Stunden.
Fördermodul 2: Veranstaltung generiert zusätzlich Nächtigungen
Zusätzlich zu den Kriterien des ersten Moduls, generiert die Veranstaltung Nächtigungen in Wiener Beherbergungsbetrieben. Damit eine Veranstaltung für das Fördermodul 2 qualifiziert ist, muss die Anzahl der Nächtigungen mindestens 30% (2022), 50% (2023) bzw. 50% international (2024) betragen.
Fördermodul 3: Veranstaltung wird zusätzlich hybrid durchgeführt
Entstehen für die durchgängige Durchführung der Veranstaltung als hybrides Meeting nachweislich Kosten, besteht die Qualifizierung für das Fördermodul 3.
Die maximale Förderhöhe je Veranstaltung bei Erfüllung der Voraussetzungen aller drei Fördermodule beträgt 60.000 Euro. Die maximalen Förderbeträge je Modul sind in der Förderrichtlinie ersichtlich.
Wer ist antragsberechtigt?
Der Vienna Meeting Fund 2022-2024 richtet sich an alle rechtsfähigen nationalen und internationalen Veranstalter, die ein Meeting planen und durchführen (lassen) und für diese Veranstaltung das wirtschaftliche Risiko und damit sämtliche Kosten tragen.
Nicht antragsberechtigt sind hingegen Antragsteller mit anhängigem Insolvenzverfahren, Bund, Länder und Gemeinden sowie öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes 2012 oder vergleichbare ausländische Einrichtungen sowie alle Einrichtungen, die keine Rechtsfähigkeit besitzen.
Wie erfolgt die Einreichung?
Bei der Einreichung gilt, nach formaler Prüfung aller erforderlichen Unterlagen, „first-come, first-served“. Sollten die Fördermittel des Vienna Meeting Fund 2022-2024 vor Ende der Einreichfrist erschöpft sein, informiert das Vienna Convention Bureau auf seiner Website darüber. Die Einreichungsunterlagen müssen dem Vienna Convention Bureau spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn vollständig vorliegen.
Durch den Vienna Meeting Fund 2022-2024 geförderte Veranstaltungen müssen das Logo der Meeting Destination Vienna im Rahmen ihrer Marketingmaßnahmen ausweisen.
Quelle: [https://www.vienna.convention.at/de/veranstaltungsplanung/foerderungen-fuer-veranstaltungen/vienna-meeting-fund-2022-2024] aktualisiert am 20.04.2023