Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen in Zusammenhang mit Führungen, die die Universität Wien gegenüber ihren Vertragspartner*innen erbringt. Ihre Kenntnisnahme wird durch die Rückbestätigung unserer Führungsbestätigung automatisch anerkannt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Führungen an der Universität Wien
(organisiert von der Universität Wien, Universitätsring 1, 1010 Wien)
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Führungen an der Universität Wien, unabhängig davon, ob es sich um eine Sonderführung oder um die Teilnahme an einer öffentlichen Führung handelt.
2. Buchung und Bestätigung der Führungen
2.1 Sonderführungen
Die Buchung von Sonderführungen durch die Universität Wien erfolgt schriftlich (per Brief oder E-Mail) unter Bekanntgabe der vollständigen Rechnungsadresse. Erst nach Übersendung einer Buchungsbestätigung seitens der Universität Wien gilt die Führung als gebucht. Sonderführungen werden für 1 bis maximal 30 Personen durchgeführt. Wenn Sie Standorte der Universität Wien mit mehr als 30 Personen besichtigen möchten, können mehrere Gruppen gleichzeitig durch das Haus geführt werden.
2.2 Öffentliche Führungen
Öffentliche Führungen werden in deutscher und/oder englischer Sprache gehalten.
Die genauen Zeiten werden auf https://fuehrungen.univie.ac.at veröffentlicht. Da die Universität Wien ein lebendiger Universitätsbetrieb ist, können Führungen aufgrund von Veranstaltungen oder technischen Umbauten kurzfristig verschoben oder abgesagt werden. Ebenso ist es aufgrund laufender Veranstaltungen möglich, dass einzelne Säle bei einer Führung nicht gezeigt werden können. Die Auswahl der bei der Führung gezeigten Säle sowie der Route durch die Gebäude und/oder das Freigelände obliegen den Guides. Karten für die öffentlichen Führungen können während der Öffnungszeiten beim*bei der Portier*in erworben werden.
Die Teilnahme an den öffentlichen Führungen ist lediglich Individualbesucher*innen gestattet. Für den Besuch mit einer Gruppe von mehr als 8 Personen bietet die Universität Wien Gruppenführungen an. Die Universität Wien behält es sich vor, den Besuch der öffentlichen Führung einer Gruppe abzulehnen. An den öffentlichen Führungen können maximal 25 Personen teilnehmen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Öffentliche Führungen
Karten für öffentliche Führungen können im Voraus beim*bei der Portier*in bar gekauft und bezahlt werden.
3.2 Sonderführungen
Sonderführungen werden nach Rechnungslegung per Überweisung bezahlt. Die Bezahlung per Überweisung, bei der die Rechnungsnummer anzugeben ist, erfolgt spesenfrei. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum. Die Rechnungslegung erfolgt nach erbrachter Leistung. Eine Barzahlung vor Ort oder per Bankomatkassa ist nicht möglich.
Die aktuellen Preise für Führungen werden auf https://fuehrungen.univie.ac.at veröffentlicht.
4. Abhaltung der Führung
Führungen an der Universität Wien in vollem Umfang (d.h. inkl. nicht öffentlich zugänglicher Bereiche wie z.B. der Festsaalbereich) werden ausschließlich von hauseigenen Guides gehalten. Hausfremden Personen (z.B. Fremdenführer*innen) ist es gestattet, selbstständig durch die Universität Wien zu führen. Um vorherige Anmeldung wird gebeten. Gruppen, die von hausfremden Personen geführt werden, dürfen nur öffentlich zugängliche Bereiche besichtigen.
Nach Vereinbarung kann eine Sonderführung durch eine von der Gruppe organisierte Person in eine andere Sprache übersetzt werden. Bei öffentlichen Führungen ist es nicht möglich, in eine andere Sprache zu übersetzen.
Führungen starten gewöhnlich zum angegebenen Zeitpunkt. Die Guides der Universität Wien sind verpflichtet bis maximal 15 Minuten nach einem vereinbarten Zeitpunkt auf eine zur Führung angemeldete Gruppe zu warten. Kund*innen räumen ihrerseits mit Erhalt der schriftlichen Bestätigung für die gebuchte Führung den Guides der Universität Wien eine Zeitspanne von 15 Minuten ab vereinbarten Termin für unvorhergesehenen Verspätung ebendieser ein.
Bei verspätetem Eintreffen der Kund*innen besteht kein automatischer Anspruch auf eine Führung in vollem Umfang. Eine Verlängerung hängt von der Verfügbarkeit der Guides ab und kann von eben diesen vorgeschlagen oder abgelehnt werden. Eine solche von Kund*innen in Anspruch genommene Verlängerung wird jedenfalls in Rechnung gestellt.
Bei verspätetem Eintreffen der Guides wird die Führung vollumfänglich durchgeführt. Es entstehen keine Mehrkosten seitens der Kund*innen.
Den Hinweis-, Gebots- und Verbotsschildern in den Gebäuden sowie am Freigelände ist ebenso wie sonstigen Verlautbarungen genauestens Folge zu leisten. Insbesondere im Brand- und Gefahrenfall, ist Anweisungen von Aufsichtspersonen des Veranstalters*der Veranstalter*in wie auch von Überwachungsorganen von Magistrat, Polizei, Feuerwehr und Rettung sofort zu entsprechen.
5. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen
Aufnahmen (insbesondere Bild- und/oder Tonaufnahmen) vor, während und nach der Führung sind nur zu privaten Zwecken erlaubt.
Die kommerzielle Verwertung der Aufnahmen ist Besucher*innen ohne Sondergenehmigung untersagt. Den diesbezüglichen Anweisungen der Guides ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte das Aufnahmeverbot missachtet werden, kann die Führung von den Guides jederzeit ohne Anspruch auf Kostenrückerstattung abgebrochen werden.
6. Stornobedingungen für Führungen
Eine Stornierung wird nur anerkannt, sofern diese auf schriftlichem Weg erfolgt. Es gilt das Datum des Einlangens der schriftlichen Stornierung.
Im Falle einer Stornierung bis zu 14 Tagen vor dem Termin der gebuchten Führung erfolgt diese kostenfrei. Im Falle einer Stornierung bis zu 3 Tagen vor der Führung werden 50% des Betrags in Rechnung gestellt. Innerhalb von 72 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen der Gruppe wird der Betrag in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Kommt eine Führung auf Grund höherer Gewalt (Streik, Krieg, Pandemie, Naturkatastrophen, Überschwemmungen) nicht zustande, erfolgt die Stornierung kostenfrei.
Kann eine Führung oder ein Workshop aufgrund der Schließung des Botanischen Gartens wegen Schlechtwetter (Sturm bzw. Sturmböen ab 62 km/h, Schwerer Regen, Neuschnee, Eislagen, aufgeweichte Wege) nicht stattfinden, erfolgt die Stornierung kostenlos.
Ein Ersuchen um Änderung für gebuchte Führungen wird nur anerkannt, sofern dieses auf schriftlichem Weg erfolgt. Es gelten das Datum des Einlangens des schriftlichen Ersuchens sowie die Stornobedingungen für Führungen.
7. Haftung
Die Teilnahme bei Führungen erfolgt ausnahmslos auf eigene Gefahr. Für Schäden an Personen oder Eigentum wird Haftung nur im gesetzlich vorgegebenen Rahmen übernommen.
Für Kinder unter 15 Jahren ist die Teilnahme an der Führung nur in Begleitung eines*einer Erwachsenen gestattet.
Es gelten grundsätzlich die Hausordnung und die Brandschutzordnung der Universität Wien, sowie die Gartenordnung des Botanischen Gartens und die Hofordnung Campus.
8. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Kund*innen, welche Unternehmer*innen im Sinne des KSchG sind, ist das sachlich zuständige Gericht für Wien 1. Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss jeglicher Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit bei Verbraucher*innen nicht deren zwingendes Recht für sie günstiger wäre. Abweichungen von den vorliegenden Zahlungs- und Bezugsbedingungen bedürfen der Schriftform und erlangen nur durch die firmenmäßige Zeichnung seitens der Universität Wien Gültigkeit.
Stand: April 2025