Ehrendoktorat
Die Universität Wien kann an Personen, die auf Grund ihrer wissenschaftlichen Leistungen in Fachkreisen hohes Ansehen genießen, sich um die durch die Universität Wien zu erfüllenden wissenschaftlichen Aufgaben hervorragende Dienste erworben haben und in ihrem Wirken einen Bezug zur Universität Wien aufweisen, auf Antrag oder unter Einbindung der fachlich zuständigen wissenschaftlichen Organisationseinheit ehrenhalber ein Doktorat im Wirkungsbereich der Universität Wien ohne Erfüllung der in den Studienvorschriften geforderten Voraussetzungen verleihen.
Voraussetzung:
Hervorragende wissenschaftliche Verdienste, extern
Antragsteller*in:
Universitätsrat, Senat, Rektor*in, Leiter*innen von Organisationseinheiten
Antrag einbringen bei:
Rektorat
Entscheidung:
durch Rektor*in
Zustimmung durch Senat
Anhörung von für studienrechtliche Angelegenheiten
zuständigem Organ und Leiter*innen der wissenschaftlichen Organisationseinheit
Eintragung in das Ehrenbuch der Universität Wien
Eine chronologische Liste der Ehrendoktor*innen der Universität Wien finden Sie auf der Website 650 plus - Geschichte der Universität Wien.