Ehrendoktorat

Die Universität Wien kann an Personen, die auf Grund ihrer wissenschaftlichen Leistungen in Fachkreisen hohes Ansehen genießen, sich um die durch die Universität Wien zu erfüllenden wissenschaftlichen Aufgaben hervorragende Dienste erworben haben und in ihrem Wirken einen Bezug zur Universität Wien aufweisen, auf Antrag oder unter Einbindung der fachlich zuständigen wissenschaftlichen Organisationseinheit ehrenhalber ein Doktorat im Wirkungsbereich der Universität Wien ohne Erfüllung der in den Studienvorschriften geforderten Voraussetzungen verleihen.

Voraussetzung:
Hervorragende wissenschaftliche Verdienste, extern

Antragsteller*in:
Universitätsrat, Senat, Rektor*in, Leiter*innen von Organisationseinheiten

Antrag einbringen bei:
Rektorat

Entscheidung: durch Rektor*in Zustimmung durch Senat Anhörung von für studienrechtliche Angelegenheiten zuständigem Organ und Leiter*innen der wissenschaftlichen Organisationseinheit Eintragung in das Ehrenbuch der Universität Wien


Eine chronologische Liste der Ehrendoktor*innen der Universität Wien finden Sie auf der Seite des Forums Zeitgeschichte