Ehrensenator*in

Die Universität Wien kann an Persönlichkeiten, die sich in einem besonderen Maße um die Universität Wien und um die Förderung ihrer wissenschaftlichen Aufgaben verdient gemacht haben, den Titel Ehrensenator*in der Universität Wien verleihen. Die Verdienste der oder des zu Ehrenden haben in einem außergewöhnlichen und langzeitigen Engagement für die wissenschaftlichen Aufgaben der Universität Wien zu bestehen.

Voraussetzung:
Außergewöhnliches und langzeitiges Engagement für die wissenschaftlichen Aufgaben, intern und extern

Antragsteller*in:
Universitätsrat, Senat, Rektor*in, Leiter*innen von Organisationseinheiten

Antrag einbringen bei:
Rektorat

Entscheidung:
durch Rektor*in
Zustimmung durch Senat
Anhörung von Leiter*innen der wissenschaftlichen Organisationseinheit

Eintragung in das Ehrenbuch der Universität Wien


Eine chronologische Liste der Ehrensenator*innen der Universität Wien finden Sie auf der Website 650 plus - Geschichte der Universität Wien.