Ehrensenator*in
Die Universität Wien kann an Persönlichkeiten, die sich in einem besonderen Maße um die Universität Wien und um die Förderung ihrer wissenschaftlichen Aufgaben verdient gemacht haben, den Titel Ehrensenator*in der Universität Wien verleihen. Die Verdienste der oder des zu Ehrenden haben in einem außergewöhnlichen und langzeitigen Engagement für die wissenschaftlichen Aufgaben der Universität Wien zu bestehen.
Voraussetzung:
Außergewöhnliches und langzeitiges Engagement für die wissenschaftlichen Aufgaben, intern und extern
Antragsteller*in:
Universitätsrat, Senat, Rektor*in, Leiter*innen von Organisationseinheiten
Antrag einbringen bei:
Rektorat
Entscheidung:
durch Rektor*in
Zustimmung durch Senat
Anhörung von Leiter*innen der wissenschaftlichen Organisationseinheit
Eintragung in das Ehrenbuch der Universität Wien
Eine chronologische Liste der Ehrensenator*innen der Universität Wien finden Sie auf der Website 650 plus - Geschichte der Universität Wien.