Erneuerung akademischer Grade
Die Universität Wien kann die bereits erfolgte Verleihung eines akademischen Grades aus besonderem Anlass, insbesondere anlässlich der 50. Wiederkehr des Tages der Verleihung, erneut vornehmen, wenn dies im Hinblick auf die besonderen wissenschaftlichen Verdienste, das hervorragende berufliche Wirken oder die enge Verbundenheit der Absolventin oder des Absolventen mit der Universität Wien gerechtfertigt ist.
Voraussetzung:
Hervorragende wissenschaftliche Verdienste
Antragsteller*in:
Universitätsrat, Senat, Rektor*in, Leiter*innen von Organisationseinheiten
Antrag einbringen bei:
Rektorat
Entscheidung:
durch Rektor*in
Zustimmung durch Senat
Anhörung von für studienrechtliche Angelegenheiten zuständigem Organ und Leiter*innen der wissenschaftlichen Organisationseinheit