Verleihung des Zusatzes "Universitäts-...."
Die Universität Wien kann physischen oder juristischen Personen, die mit der Universität oder mit einer ihrer Einrichtungen in ständiger Geschäftsverbindung stehen, das Recht zur Führung eines Titels verleihen, der diese Verbundenheit zum Ausdruck bringt.
Die Verleihung erfolgt für fünf Jahre, Wiederverleihungen sind möglich.
Die Ausgezeichneten sind berechtigt, den ihnen verliehenen Titel in der äußeren Geschäftsbezeichnung und im Geschäftsverkehr zu führen.